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29-12-2022
Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes zum Januar 2023 müssen gastronomische Betriebe für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegalternative für Speisen als auch Getränke anbieten.
Ziel dieser Änderung ist die Eindämmung von Plastikmüll, welcher besonders während der letzten Jahre noch einmal zugenommen hat. Hierdurch sollen die negativen Umweltauswirkungen gesenkt werden und ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Dabei dürfen die Mehrwegalternativen jedoch nicht teurer sein als die Einwegvarianten. Lediglich ein Pfandaufschlag, der bei Rückgabe der Behälter erstattet wird, darf erhoben werden.
Die Mehrwegpflicht richtet sich an alle gastronomischen Betriebe, welche ihre Speisen und Getränke im Außer-Haus-Verkauf anbieten. Unter diese Regelung fallen auch Kantinen, Betriebsgastronomen sowie Cateringbetriebe.
Eine Ausnahme gibt es dennoch: kleine Betriebe, mit weniger als 5 Mitarbeitern sowie einer Verkaufsfläche unter 80 m² sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese Kleinbetriebe müssen zwar keine Mehrwegalternative anbieten, sind jedoch dazu verpflichtet die Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behältnisse der Kunden zu füllen.
Du als Gastronom leistest nicht nur einen großen Beitrag zum Umweltschutz sondern kannst auch von dem Pfandsystem profitieren. Durch die Rückgabe der Pfandsysteme wird eine Kundenbindung geschaffen. Auch ein eigenes Pfandsystem mit einer Mehrweglinie mit eigenem Firmenlogo ist möglich und kann den Bekanntheitsgrad von deinem Betrieb steigern.
Ebenfalls wird durch die Anschließung an ein Mehrwegsystem eine Kosteneinsparung erzielt. Schon bei geringer Außer-Haus-Verkäufe lohnt sich der Umstieg auf ein Mehrwegsystem, denn hierdurch fällt ein Großteil der Kosten für Einwegbehältnisse weg.
Unser vielfältiges Completta Öko Sortiment beinhaltet nun auch nachhaltiges Mehrweggeschirr für dein Außer-Haus-Geschäft: Von Schalen und Menü-Tellern über Becher und Burgerboxen.